29. April 2026Solothurn

Oft werden problematische Arten, insbesondere invasive Neophyten, erst dann erkannt, wenn sie blühen und absamen. Aufwändige Bekämpfungsmassnahmen grosser Bestände sind dann meist hoffnungslos. 

Die revidierte Freisetzungsverordnung, welche seit September 2024 in Kraft ist, gibt in der Schweiz eine klare gesetzliche Grundlage vor, um Mensch und Umwelt vor den negativen Auswirkungen invasiver Neophyten zu schützen. Anhang 2 der Freisetzungsverordnung listet sogar die inzwischen die im Umgang verbotenen Arten auf. Diese und weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen werden am eintägigen Praxiskurs thematisiert, bevor die verschiedenen Arten mittels Anschauungsexemplare und im Feld identifiziert werden.