02. Juni 2023

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 2. Juni 2023 den Verpflichtungskredit für die Sanierung von Altlasten zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Kredit von 265 Millionen Franken für den Zeitraum von 2024 bis 2029 wird wie bisher durch die Erträge aus der Altlastenabgabe gedeckt.

Der Verpflichtungskredit für die Sanierung von Altlasten für die Jahre 2018 bis 2023 betrug 240 Millionen Franken. Für die kommende Periode von 2024 bis 2029 ist eine Erhöhung des Kredits um 25 Mio. CHF notwendig. Grund dafür sind die vorgesehenen Verpflichtungen an die grossen Sanierungen Feldreben und Rheinlehne (beide BL) sowie La Pila (FR), welche in den nächsten Jahren beginnen. Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 den Verpflichtungskredit für die Sanierung von Altlasten zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er beträgt 265 Millionen Franken für den Zeitraum von 2024 bis 2029 und wird durch die Erträge aus der Altlastenabgabe gedeckt.
 

Keine Auswirkungen auf die Bundesfinanzen
 

Die Mitfinanzierung bei der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten stellt eine zweckgebundene Spezialfinanzierung dar. Diese wird gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) seit 2001 über eine Abgabe auf der Ablagerung von Abfällen sichergestellt. Die Genehmigung des Kredites für die Periode 2024 bis 2029 durch den Bundesrat hat also keine Auswirkungen auf die Bundesfinanzen. Der Bund beteiligt sich an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bei Siedlungsabfalldeponien, Schiessanlagen sowie den übrigen belasteten Standorten, bei denen die Verursacher, welche für die Kosten aufkommen müssten, nicht mehr vorhanden oder zahlungsunfähig sind.