Die Kantone müssen beurteilen, ob Bodenbelastungen die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze gefährden können. Dazu müssen sie für die Gefährdungsabschätzung im Einzelfall neu Werte herleiten, für welche es die Zustimmung des BAFU braucht. Die geltenden Regelungen für PCBs (polychlorierte Biphenyle), Dioxine und Furane werden in der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) aufgrund fortschreitender Erkenntnisse in der Toxikologie aktualisiert. Zudem sollen die Kantone Hinweiskarten derjenigen Bodenflächen erstellen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit belastet sind. Damit wird z.B. verhindert, dass bei Bauvorhaben belasteter Boden an andere Orte transportiert wird und so Schadstoffe verschleppt und unbelastete Böden kontaminiert werden. Die wichtige Rolle der Bodenlebewesen und des Kohlenstoffgehalts für die Bodenfruchtbarkeit werden in die VBBo aufgenommen.