25. Juni 2025

Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 Anpassungen bei sieben Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt.
Die Altlasten-Verordnung (AltlV) ist die Grundlage, um Deponien und ehemals industriell und gewerblich genutzte Areale beurteilen und – sofern notwendig – sanieren zu können. Aufgrund fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich der Toxikologie sieht die revidierte Verordnung die Anpassung der Werte für 12 Stoffe vor, darunter Arsen.