![]() |
||||||||||||||||
|
![]() ![]() ![]() |
Die BGS bringt Expertenwissen in normative und gesetzgeberische Prozesse ein und macht aufmerksam AUf DEREN Auswirkungen auf den Boden Als einzige nationale Fachgesellschaft der bodenkundlich tätigen Personen und Institutionen verfügt die BGS über den Zugang sowohl zu aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen als auch zu Erfahrungen im Vollzug und in der Praxis. Die BGS engagiert sich seit ihrer Gründung für die Verankerung des Bodenschutzes in der Gesetzgebung und war massgeblich beteiligt bei der Ausarbeitung des Bodenschutzartikels im Umweltschutzgesetz USG. Die BGS entspricht damit als Fachgesellschaft der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz scnat der Leistungsvereinbarung zwischen der scnat und dem eidgenössischen Departement des Innern EDI. Diese legt die wissenschaftliche Beratung in Form von Stellungnahmen ausdrücklich in den Grundaufgaben fest. Stellungnahmen der BGS Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13)
Elektrische Hochspannungsleitungen; Kriterien für die Beurteilung von Kabel- und Freileitungsvarianten
Revision des Raumplanungsgesetzes
UVP-Handbuch
TröBiV (Treibstoffökobilanzverordnung)
Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten VASA
Agrarpolitik 2011
sia Norm 318
Sachplan Fruchtfolgeflächen
Leitfaden zur Ausscheigung von Fruchtfolgeflächen BGS Dokument 2, 1989: Beurteilung und Schütz der Böden Bodenschutzartikel USG Beitrag Ernst W. Alther im Bulletin BGS: Gesetzliche Verankerung des Bodenschutzes (pdf) |
|
|||||||||||||