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Bodenschutz beim Bauen. Eine Aufgabe, die besondere Qualifikationen erfordert.

Wo gebaut wird, fahren Baumaschinen auf und Erde wird verschoben. Bodenkundliche Baubegleiter beraten Baufachleute, damit auf Baustellen der Boden nicht beschädigt wird und seine Fruchtbarkeit nicht verliert.

Die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) setzt sich für die Qualität bodenkundlicher Arbeiten ein. Mit diesem Ziel hat sie ein Reglement für die Verleihung des Titels "Bodenkundlicher Baubegleiter BGS" erarbeitet und beim Aufbau eines Kurses durch die 'sanu' mitgewirkt. Dieses Verfahren wurde in enger Zusammenarbeit zwischen BGS, kantonalen Bodenschtzbehörden, Baufachkreisen und dem Bundesamt für Umwelt BAFU ausgearbeitet.

Liste

Hier finden sie die Liste der Spezialisten, welche bisher den Titel Bodenkundlicher Baubegleiter BGS erhielten:
Liste der Spezialisten Stand 22. Dezember 2009 (pdf)
Übersicht nach Kantonen Stand 22. Dezember 2009 (pdf)

Bodenkundliche Baubegleiter, welche über bestimmte andere Kompetenzen verfügen, finden Sie in der Dienstleistungsdatenbank der BGS.

Um bei den kantonalen Bodenschutzfachstellen und den Bodenkundlichen Baubegleitern BGS (Anerkennung im 2002) deren Erfahrungen mit der Liste zu erheben, wurde eine Umfrage durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Verbreitung der Liste die Sensibilisierung für Bodenschutzanliegen erhöht hat und die Akzeptanz Bodenkundlicher Baubegleiter verbessert werden konnte.

Gemäss Reglement Bodenkundliche Baubegleiter BGS besteht die Möglichkeit, im Falle von Verstössen gegen die Sorgfaltspflicht durch einen BBB BGS bei der Rekurskommission Klage einzureichen.

Anerkennungsverfahren

Vademecum Anerkennung (pdf)

Im Anerkennungsreglement Bodenkundliche Baubegleiter BGS sind die Anerkennungsbedingungen formuliert. Die Kandidaten müssen über ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Der Nachweis dieser Qualifikationen erfolgt über Zeugnisse und Referenzen. Voraussetzung für die Anerkennung ist insbesondere das Bestehen einer Prüfung gemäss Art. 6 Abs. 2.

Personen, die sich zum BBB BGS anerkennen lassen möchten, können jeweils bis 1. Juli ihr Dossier einreichen. Das Dossier wird durch die Auswahl- und Anerkennungskommission geprüft.

Prüfung und Kurs

Die sanu führt regelmässig den Kurs "Bodenkundlicher Baubegleiter" durch. Der Kurs stellt die Ideale Vorbereitung auf die Prüfung gemäss Art. 6 Abs. 2 dar. Der nächste Kurs findet im Herbst 2010 statt.

BGS-Mitglieder erhalten 10% Rabatt beim Besuch des gesamten Kurses!

> Ausschreibung und Anmeldung bei sanu

Die nächste Prüfung findet im Frühjahr 2011 statt.

Auswahl- und Anerkennungskommission

In der Auswahl- und Anerkennungskommission AAK sind gemäss Art. 2 folgende Akteure vertreten:BGS-Vorstand, 2 Spezialisten für Bodenschutz auf der Baustelle, Hochschulen Fachbereich Bodenkunde, kantonale Fachstellen für Bodenschutz, Berufsverbände, Bundesamt für Umwelt, (BAFU). Zur Zeit besetzen folgende Personen die AAK:

  • BGS-Vorstand: Elena Havlicek (zuständige Mandat BBB des BGS-Vorstandes)
  • BBB BGS: Marc-André Dubath (Geotest S.A.) und Adrian Verasani (Schneller, Ritz und Partner AG)
  • Hochschule: Moritz Müller (Schweiz. Hochschule für Landwirtschaft Zollikofen)
  • Kantonale Fachstellen für den Bodenschutz: Markus Steger (FaBo Zürich)
  • Berufsverbände: Stephan Häusler (sia)
  • BAFU: J.-P. Clément (BAFU Abteilung Boden)

Grundlagen

Das aktuelle Reglement, auf dessen Basis die Anerkennung durch die BGS stattfindet, wurde an den Generalversammlungen 2005 und 2009 modifiziert und genehmigt.

Die rechtlichen Grundlagen für den chemischen und physikalischen Bodenschutz (beim Bauen) sind an folgenden Orten zu finden:
SR 814.01 USG Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 27. November 2001)
SR 814.12 VBBo Verordnung vom 1. Juli 1998 über die Belastungen des Bodens
SR 814.600 TVA Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990
SR 814.680 AltlV Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten - Verordnung) vom 26. August 1998

Auf nationaler Ebene liegt die Zuständigkeit für den Bodenschutz bei der Sektion Boden des BAFU. Für den Vollzug im Bodenschutz sind weitgehend die kantonalen Fachstellen Bodenschutz zuständig.

 

Downloads

   

Weitere Informationen

Dienstleistungsdatenbank der BGS


   

Externe Links

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