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Bodenschutz beim Bauen. Eine Aufgabe, die besondere Qualifikationen erfordert. Wo gebaut wird, fahren Baumaschinen auf und Erde wird verschoben. Bodenkundliche Baubegleiter beraten Baufachleute, damit auf Baustellen der Boden nicht beschädigt wird und seine Fruchtbarkeit nicht verliert. Die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) setzt sich für die Qualität bodenkundlicher Arbeiten ein. Mit diesem Ziel hat sie ein Reglement für die Verleihung des Titels "Bodenkundlicher Baubegleiter BGS" erarbeitet und beim Aufbau eines Kurses durch die 'sanu' mitgewirkt. Dieses Verfahren wurde in enger Zusammenarbeit zwischen BGS, kantonalen Bodenschtzbehörden, Baufachkreisen und dem Bundesamt für Umwelt BAFU ausgearbeitet. Liste Hier finden sie die Liste der Spezialisten, welche bisher den Titel Bodenkundlicher Baubegleiter BGS erhielten: Bodenkundliche Baubegleiter, welche über bestimmte andere Kompetenzen verfügen, finden Sie in der Dienstleistungsdatenbank der BGS. Um bei den kantonalen Bodenschutzfachstellen und den Bodenkundlichen Baubegleitern BGS (Anerkennung im 2002) deren Erfahrungen mit der Liste zu erheben, wurde eine Umfrage durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Verbreitung der Liste die Sensibilisierung für Bodenschutzanliegen erhöht hat und die Akzeptanz Bodenkundlicher Baubegleiter verbessert werden konnte. Gemäss Reglement Bodenkundliche Baubegleiter BGS besteht die Möglichkeit, im Falle von Verstössen gegen die Sorgfaltspflicht durch einen BBB BGS bei der Rekurskommission Klage einzureichen. Weiterbildung Die BBB BGS sind nach ihrer Anerkennung verpflichtet, sich laufend weiter zu bilden. Einmal jährlich wird zu diesem Zweck eine Austausch- und Weiterbildungstagung angeboten. Daneben bieten die Jahrestagung und die Jahresexkursion der BGS eine gute Gelegenheit, am Puls des aktuellen bodenkundlichen Geschehens zu bleiben. Weitere Weiterbildungen mit bodenkundlichen Inhalten sind in der Agenda zu finden. Anerkennungsverfahren Vademecum Anerkennung (pdf) Im Anerkennungsreglement Bodenkundliche Baubegleiter BGS sind die Anerkennungsbedingungen formuliert. Die Kandidaten müssen über ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Der Nachweis dieser Qualifikationen erfolgt über Zeugnisse und Referenzen. Voraussetzung für die Anerkennung ist insbesondere das Bestehen einer Prüfung gemäss Art. 6 Abs. 2 und die Bescheinigung des Besuchs eines Kurses in Konfliktmanagement und Mediation. Personen, die sich zum BBB BGS anerkennen lassen möchten, können jeweils bis 1. Juli ihr Dossier einreichen. Das Dossier wird durch die Auswahl- und Anerkennungskommission geprüft. Prüfung und Kurs Die sanu führt regelmässig den Kurs "Bodenkundlicher Baubegleiter" durch. Der Kurs stellt die Ideale Vorbereitung auf die Prüfung gemäss Art. 6 Abs. 2 dar. Der nächste Kurs findet im Herbst 2012 statt. > Ausschreibung und Anmeldung bei sanu Auswahl- und Anerkennungskommission In der Auswahl- und Anerkennungskommission AAK sind gemäss Art. 2 folgende Akteure vertreten:BGS-Vorstand, 2 Spezialisten für Bodenschutz auf der Baustelle, Hochschulen Fachbereich Bodenkunde, kantonale Fachstellen für Bodenschutz, Berufsverbände, Bundesamt für Umwelt, (BAFU). Zur Zeit besetzen folgende Personen die AAK:
GrundlagenDas aktuelle Reglement, auf dessen Basis die Anerkennung durch die BGS stattfindet, wurde an den Generalversammlungen 2005 und 2009 modifiziert und genehmigt. Die rechtlichen Grundlagen für den chemischen und physikalischen Bodenschutz (beim Bauen) sind an folgenden Orten zu finden: Auf nationaler Ebene liegt die Zuständigkeit für den Bodenschutz bei der Sektion Boden des BAFU. Für den Vollzug im Bodenschutz sind weitgehend die kantonalen Fachstellen Bodenschutz zuständig. |
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