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VERLORENER BODEN KANN NICHT WIEDER HERGESTELLT WERDEN. Um die Fruchtbarkeit der Böden zu erhalten, müssen negative Einwirkungen möglichst minimiert werden. In der Schweiz ist die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der haushälterische Umgang mit Boden gesetzlich vorgeschrieben:
Der Vollzug dieser Erlasse liegt bei veschiedenen Behörden beim Bund oder den Kantonen. In vielen Fällen stehen dem Schutz der Bodenfruchtbarkeit andere, ebenfalls gesetzlich formulierte Interessen entgegen, so dass eine Interessensabwägung erforderlich ist. Das wichtigste Intrument für die Sicherung eines Mindestumfangs an ackerfähigem Kulturland ist der Sachplan Fruchtfolgeflächen. Er legt die Kriterien für die Ausscheidung der Fruchfolgeflächen fest und teilt den Mindestumfang auf die Kantone auf. |
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